Darf ich Sonnenschutzspray mit in die U-Bahn nehmen? Die versteckten Gefahren von Sonnenschutzspray

Darf ich Sonnenschutzspray mit in die U-Bahn nehmen? Die versteckten Gefahren von Sonnenschutzspray

Die U-Bahn ist ein weit verbreitetes Verkehrsmittel. Bei der Fahrt mit der U-Bahn müssen Sie Sicherheitskontrollen durchlaufen und bestimmte Gegenstände dürfen Sie nicht mitführen. Darf ich Sonnenschutzspray in die U-Bahn mitnehmen?

Darf ich Sonnenschutzspray in die U-Bahn mitnehmen?

Sie können es nicht in die U-Bahn mitnehmen. Unter Hochdruck in Dosen abgefüllte Produkte wie Sonnenschutzsprays sind entflammbar und explosiv. Diese Art der Füllung verdampft leicht. Wenn die Dose hohen Temperaturen oder Stößen ausgesetzt wird, verdampft die Flüssigkeit schneller und der Druck steigt stark an. Wenn der Druckwiderstand der Dose überschritten wird, explodiert sie und kann daher nicht in die U-Bahn mitgenommen werden. Sprays mit Aufschriften wie „Entzündlich oder explosiv“ oder „Von Feuer fernhalten“ auf den Flaschen sind in der U-Bahn nicht erlaubt.

Die versteckten Gefahren von Sonnenschutzsprays

Die Flüssigkeit oder das Gas im Druckbehälter wird durch hohen Druck im Eisentank komprimiert. Sobald äußerer Druck auf den Behälter ausgeübt wird oder er längere Zeit hohen Temperaturen und Sonnenlicht ausgesetzt ist, können unvorstellbare Folgen wie eine Explosion auftreten. Ob solche Behälter entflammbar sind, hängt jedoch hauptsächlich vom Gehalt an Druckgas, brennbarer Flüssigkeit und Alkohol ab.

U-Bahn-Bestimmungen zum Mitführen von Sonnenschutzspray

Gemäß den einschlägigen Vorschriften zum Mitführen verbotener und eingeschränkter Produkte bei Betriebssicherheitskontrollen können alle gängigen Hautpflege-, Haarpflege- und Kosmetikprodukte (in normaler Verpackung und ohne die Aufschrift „brennbar, explosiv oder ätzend“) in den Bahnhof mitgebracht werden. Tägliche chemische Produkte mit Fremdwörtern dürfen jedoch nur mitgebracht werden, nachdem die Passagiere bei der Probenahme und Probeversprühung mitgewirkt haben. Bei Produkten wie Schaumfestiger, Dauerwellenlösung, Haarspray, Insektiziden und Lufterfrischern darf das Flaschenvolumen 200 ml nicht überschreiten.

Enthält das Spray Wörter wie „entzündlich“, „explosiv“ oder „ätzend“, ist das Mitbringen in den Bahnhof und in den Zug strengstens verboten. In manchen U-Bahn-Stationen gelten allerdings andere Regelungen: Eine Person darf nicht mehr als zwei Flaschen Sonnencreme oder Feuchtigkeitsspray mit der Aufschrift „brennbar“ mitführen, jedoch nicht mehr als 300 ml pro Flasche. Dies muss zwar von Ort zu Ort unterschiedlich sein, jedoch sollten Sprays mit der Aufschrift „brennbar“ am besten nicht verwendet werden.

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